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Versicherungsberatung in Goch

Schadenfreiheitsrabatt Sondereinstufungen

Aus der Kategorie: R+K Know-How

Bei den folgenden Einstufungen handelt es sich jeweils um die maximale Einstufungsmöglichkeit, nämlich dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Grundlage Sondereinstufung
Zweitfahrzeug Gleiche Einstufung wie das Erstfahrzeug (max. SF 45)
Fahranfänger SF 5
Eltern / Kind Regelung SF 5
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren kein Mehrbeitrag bis zum 18. Lebensjahr
Mehrbeitrag für Fahrer unter 23 Jahren < 50%
Trennung / Scheidung SF 10
Dienstwagen Gleicher SFR wie Dienstwagen
Sondereinstufung Vorversicherer Gleicher SFR wie Vorversicherer
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